Reisebedingungen
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Paragrafenangaben beziehen sich auf §§ 651 a ff. BGB in der mit dem 01.07.2018 in Kraft getretenen Gesetzesfassung.
Wichtiges vorab:
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer 7, Ziffer 9 und Ziffer 10 dieser Bedingungen behandelt sind. Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschutzstelle nicht verpflichtet und entscheiden darüber im Einzelfall. Unabhängig davon ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben: https://webgate.ec.europa.eu/odr/
Erfasste Daten von Ihnen werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung und Vertragsabwicklung/Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Der Verwendung für Werbung können Sie jederzeit widersprechen, Mitteilung an die unten am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO. Der Name des Verantwortlichen gemäß DSGVO ist bei den am Ende der Bedingungen angegebenen Kontaktdaten angegeben. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Die Details zum Datenschutz bei Buchung finden Sie unter: www.set-geo-aktiv.de/datenschutz-buchung
1. Abschluss eines Reisevertrages mit set geo-aktiv
a) Der Reisevertrag kommt erst mit der Bestätigung in Textform durch set geo-aktiv zustande. Der Kunde ist an seine vorangehende Anmeldung, die in beliebiger Form erfolgen kann, bis zur Bestätigung durch uns, jedoch längstens 16 Tage ab Eingang der Anmeldung gebunden.
b) Ändernde oder ergänzende Abreden zu den beschriebenen Leistungen oder den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, von Reiseprospekt oder Reisebedingungen abweichende, abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
2. Leistungen im Reisevertrag
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus Reiseanmeldung und Buchungsbestätigung sowie ergänzend aus der zugrundeliegenden Ausschreibung, vgl. hierzu noch Ziffer 16.
3. Vermittlung fremder Leistungen / beschränkte Haftung bei Vermittlung
a) Vermittelt set geo-aktiv ausdrücklich in fremdem Namen Pauschalreisen oder einzelne Leistungen von Fremdanbietern, wie z.B. Flüge oder Leihwagen, so richten sich Zustandekommen und Inhalt dieser Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und – soweit diese einbezogen wurden – den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners des Reisenden.
b) Soweit wir Vermittler sind, haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung unter Einschluss der Informationspflichten nach § 651 v BGB, nicht für die Leistungserbringung im vermittelten Vertrag als solche, eine zusätzliche Verantwortung kann sich jedoch aus § 651 v Abs. 3 oder im Fall der gleichzeitigen bzw. zeitnahen Vermittlung von mehreren Verträgen ergeben, siehe hierzu § 651 w BGB. Soweit diese Besonderheit nicht vorliegt, ist unsere Haftung aus der Vermittlung, soweit nicht Körperschäden vorliegen oder wir einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt.
4. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, ihre Kunden vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
5. Zahlung / Reiseunterlagen
a) Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis, also auch die Anzahlung, sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne § 651 r Abs. 3 BGB zu leisten. Der Sicherungsschein der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH wird mit der Reisebestätigung übergeben. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist spätestens 22 Tage vor Abreise zu bezahlen. Bei Buchungen, die weniger als 22 Tage vor Abreise erfolgen, ist der Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.
b) Versicherungsprämien, Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
c) Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich fälliger Zahlungsforderungen ca. 2 – 3 Wochen vor Reisebeginn.
6. Preisänderungen
a) set geo-aktiv ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
- Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
- einer Änderung der Steuern und sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren) ergibt.
Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises entsprechend der folgenden Ziffer 6.b verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung oben aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Soweit set geo-aktiv dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungsbetrag abziehen, sie sind dem Kunden auf Verlangen nachzuweisen.
b) Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 6.a) genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit solche Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie anteilig nach der Kopfzahl aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für Sie günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmer- zahl oder die konkret für die Reise erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
c) Der Kunde muss über eine etwaige Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail, Brief, Fax) spätestens am 20. Tag vor Reiseantritt klar und verständlich unterrichtet und dabei die Berechnung mitteilt werden.
d) Würde sich der Reisepreis um mehr als 8 % erhöhen, so kann set geo-aktiv den Kunden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn auffordern, innerhalb angemessener Frist die Preiserhöhung (Angebot) anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Nach ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen.
Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis zurück. Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr.7 BGB).
7. Rücktritt durch den Kunden/Vertragseintritt eines Ersatzteilnehmers
a) Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann kann der Kunde vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB).
b) Abgesehen von dem in Ziffer 7.a) geregelten Fall kann der Kunde vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. set geo- aktiv hat dann jedoch den gesetzlichen Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h BGB), für den die folgenden Entschädigungspauschalen vereinbart werden:
Bei Wohnmobilen:
- bis einschließlich 50. Tag vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises (mind. 200,- €)
- ab 49. bis einschl. 15. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
- ab 14. Tag bis einschl. Mietbeginn 95 % des Mietpreises
Bei allen Grönland- und Färöerreisen:
- bis einschl. 90. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
- ab 89. bis einschl. 35. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises
- ab 34. Tag vor Reisebeginn bis einschl. Reisebeginn 95 % des Reisepreises
Bei allen Spitzbergen- und Schiffsreisen:
- bis einschl. 90. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
- ab 89. bis einschl. 60. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises
- ab 59. Tag vor Reisebeginn bis einschl. Reisebeginn 95 % des Reisepreises
Bei allen Island Gruppen-/Bus-/Wander-/ Reitreisen:
- bis einschl. 32. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
- ab 31. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises
- ab 14. bis einschl. 8. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises
- ab 7. Tag bis einschl. 4. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
- ab 3. Tag vor Reisebeginn bis einschl. Reisebeginn 90 % des Reisepreises
Bei allen übrigen Reisen:
- bis einschl. 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
- ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
- ab 14. bis einschl. 8. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- ab 7. Tag bis einschl. 3. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
- ab 2. Tag vor Reisebeginn bis einschl. Reisebeginn 80 % des Reisepreises
set geo-aktiv ist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.
c) In allen Fällen des Rücktritts verliert set geo-aktiv den Anspruch auf den Reisepreis und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
d) Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. set geo-aktiv kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen tatsächlich entstanden sein.
8. Umbuchung
Umbuchungswünsche des Kunden (Änderung von Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel oder Abflughafen) nehmen wir vorbehaltlich ihrer Durchführbarkeit bis einschließlich des 35. Tags vor Reiseantritt gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 30,– pro Person entgegen. Ab dem 34. Tag vor Reiseantritt können Umbuchungen des Kunden nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (siehe hierzu oben Punkt Ziffer 7) und Neuanmeldung erfolgen.
9. Einseitige Vertragsbeendigung durch set geo-aktiv
a) Sind wir aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (vgl. Ziffer 7.a, Satz 2) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so können wir vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes unseren Rücktritt erklären. Es gilt dann Ziffer 7.c)
b) Wir können im Fall des Nichterreichens einer vertraglich festgelegten Mindestteilnehmerzahl unter Einhaltung folgender Fristen vom Reisevertrag zurücktreten:
- bei Reisen, die länger als 6 Tage dauern, spätestens 20 Tage vor Reisebeginn
- bei Reisen mit einer Dauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen spätestens 7 Tage vor Reisebeginn
- bei Reisen, deren Dauer 2 Tage unterschreitet, spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn
c) In diesen Fällen verliert set geo-aktiv den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
10. Rechte und Obliegenheiten des Reisenden bei mangelhafter Reise
a) Ein Reisemangel ist unverzüglich anzuzeigen. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind vom Reiseteilnehmer an die örtliche Vertretung/Reiseleitung von set geo-aktiv zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an uns direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten.
b) Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann Abhilfe verlangt werden. set geo aktiv ist berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
c) Leistet set geo-aktiv nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, ohne hierzu nach Ziffer 10.a) berechtigt zu sein, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
d) Ist set geo-aktiv zwar nach Ziffer 10.a) berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, betrifft der Reisemangel jedoch einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, so muss sie angemessene Ersatzleistungen gewähren. Wenn durch Ersatzleistungen keine gleichwertige Beschaffenheit der Reise erzielt wird, muss sie eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) nach lit. 10.e) gewähren. Sind die Ersatzleistungen den ursprünglich geschuldeten dabei nicht vergleichbar oder ist die angebotene Minderung nicht angemessen, kann der Reisende die Ersatzleistung ablehnen. In diesem Fall oder wenn set geo-aktiv außerstande ist, Ersatzleistungen anzubieten, richten sich die weiteren Rechtsfolgen auch ohne Kündigungsausspruch (Ziffer 10.f)) nach § 651 l Abs. 2 und 3 BGB.
e) Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Kunde, soweit nicht die Abhilfe durch eine schuldhafte Unterlassung oder Verzögerung der Mängelanzeige vereitelt wurde, einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Beschränkungen der Rechtsfolgen eines Mangels in Fällen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände ergeben sich aus §§ 651 k Abs. 4 u. 5, 651 n Abs. 1 Nr 3 BGB.
f) Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Zuvor muss er eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe von set geo-aktiv verweigert wird oder die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wurde berechtigt gekündigt, so ist set geo-aktiv verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung umfasste, unverzüglich für die (Rück-)beförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen set geo-aktiv zur Last. Hinsichtlich bereits erbrachter und nach Kündigung noch notwendig erbrachter Reiseleistungen verbleibt es beim Anspruch auf den (anteiligen) Reisepreis, Ansprüche auf Minderung, Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben jedoch unberührt (zu Beschränkungen der Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche siehe Ziffer 10.e), Satz 2). Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch auf den darauf entfallenden vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind zu erstatten.
11. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reiseschutzes bestehend aus Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe und vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote der ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München, Tel. +49 (0) 89 4166-1766.
12. Haftungsbeschränkungen für set geo-aktiv als Reiseveranstalter
a) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
b) Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung (§ 823 ff. BGB) wird für Schäden, die nicht Körperschäden sind und soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Bis € 4.100,– haften wir jedoch unbeschränkt.
13. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen sind während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz anzuerkennen oder Anspruchsanmeldungen für uns entgegenzunehmen.
14. Verjährung
Soweit Ansprüche des Kunden nach § 651 i Abs. 3 BGB betroffen sind, verjähren diese nach § 651 j BGB in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
a) Bei der allgemeinen Information über solche Bestimmung durch uns gehen wir vom Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger aus, sofern Besonderheiten oder persönliche Umstände nicht ersichtlich sind oder mitgeteilt werden. Bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.
b) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Wir werden uns bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten, empfehlen jedoch, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
c) Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose– und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
16. Gültigkeit von Prospektangaben
Naturgemäß kann die Ausschreibung in Katalog oder Internet nur die zum Zeitpunkt von Druck bzw. Aktualisierung feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen. set geo-aktiv ist nicht verpflichtet, einen Vertrag auf der Grundlage einer als falsch oder unvollständig erkannten Ausschreibung abzuschließen.
17. Sonstiges
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651 a ff. BGB (soweit wir als Reiseveranstalter oder Vermittler tätig sind und für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist).
set geo-aktiv reisen GmbH
Holzbacher Str. 11
D-94081 Fürstenzell
Geschäftsführerin: Ingrid Herrmann
Amtsgericht Passau, HRB 8046
Tel. +49 (0) 85 02 / 91 71 78-0
Fax +49 (0) 85 02 / 91 71 78-9
Mail: info(at)set-geo-aktiv.de
www.set-geo-aktiv.de
Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 15.10.2018.