Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen Island
Für deutsche Staatsbürger:
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Island entweder einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis. Alle in Deutschland anerkannten Reisedokumente sind auch in Island gültig, dazu zählt auch der deutsche Kinderreisepass.
Das Ausweisdokument muss über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Eine Einreise ist ebenfalls mit einem deutschen vorläufigen Personalausweis oder einem vorläufigen Reisepass möglich. Diese vorläufigen Ausweispapiere sollten möglichst kurz vor Reiseantritt ausgestellt worden sein.
Reisen minderjährige Kinder ohne Begleitung ihrer Eltern nach Island, sollten die begleitenden Erwachsenen eine formlose Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache sowie Kopien der elterlichen Ausweisdokumente mitführen.
Deutsche Staatsbürger sowie Staatsangehörige eines EWR-Landes können sich bis zu drei Monate ohne besondere Genehmigung in Island aufhalten. Wer arbeitssuchend ist, darf sich bis zu sechs Monate im Land aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, die auch erst nach der Einreise beantragt werden kann. Zuständig ist die isländischen Ausländerbehörde.
Ausländische Studierende in Island erhalten weiterführende Informationen beim Immatrikulationsbüro ihrer jeweiligen isländischen Universität, beim isländischen Studentenwerk oder bei der isländischen Ausländerbehörde. Als erfahrene Island Urlaub Expertinnen empfehlen wir, sich vor Reiseantritt stets über den aktuellen Stand der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu informieren.
Einreisebestimmungen für Staatsbürger anderer Staaten
Informationen über Pass- und Visa-Vorschriften sowie über das Schengen-Abkommen finden Sie auf der Internetseite des Isländischen Amtes für Einwanderung.
Durch den Beitritt Islands zum Schengener Abkommen am 26. März 2001 genügt für Reisen nach Island ohne separates Visum die Zugehörigkeit zu einem Schengener Staat, ein gültiges Schengen-Visum oder ein Aufenthaltstitel wie eine
- Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
- Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland
wenn die Reise eine Gesamtdauer von maximal drei Monaten nicht überschreitet.
Sowohl das Schengen-Visum als auch der Aufenthaltstitel müssen über den tatsächlichen Aufenthalt im Ausland hinaus gültig sein.
Ausgeschlossen von einer visumfreien Einreise in die Schengenstaaten sind Personen, die folgende Dokumente besitzen:
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
- Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber.
Ob Staatsbürger anderer Nationen ein Visum benötigen, um nach Island zu reisen, kann über diese Seite abgefragt werden:
Internetseite des Isländischen Amtes für Einwanderung