Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen Island
für deutsche Staatsbürger:
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise den Reisepass oder den Personalausweis. Alle in Deutschland anerkannten Reisedokumente sind auch in Island gültig, d.h. auch der deutsche Kinderausweis.
Das Ausweisdokument muss über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Es ist ebenfalls möglich, mit dem deutschen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass einzureisen. Vorläufige Ausweispapiere sollten so kurz wie möglich vor der Reise ausgestellt worden sein.
Reisen minderjährige Kinder ohne Begleitung ihrer Eltern nach Island, sollten die erwachsenen Begleitpersonen eine formlose Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache sowie Passkopien der Eltern mit sich führen.
Deutsche Staatsbürger (oder Staatsbürger eines EWR-Landes) können sich bis zu drei Monaten in Island aufhalten. Wer arbeitssuchend ist, darf bis zu sechs Monaten bleiben.
Bei einem längeren Aufenthalt ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Diese kann auch erst nach der Einreise beantragt werden. Dazu ist die isländische Ausländerbehörde zu kontaktieren.
Ausländische Studenten in Island erhalten nähere Informationen bei dem Immatrikulationsbüro ihrer jeweiligen isländischen Universität, beim isländischen Studentenwerk oder der isländischen Ausländerbehörde.
Einreisebestimmungen für Staatsbürger anderer Staaten
Informationen über Pass- und Visa-Vorschriften sowie über das Schengen-Abkommen finden Sie auf der Internetseite des Isländischen Amtes für Einwanderung.
Durch den Beitritt Islands zum Schengener Abkommen am 26. März 2001 genügt für Reisen nach Island ohne separates Visum die Zugehörigkeit zu einem Schengener Staat, ein gültiges Schengen-Visum oder ein Aufenthaltstitel wie eine
- Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
- Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland
wenn die Reise eine Gesamtdauer von maximal drei Monaten nicht überschreitet.
Sowohl das Schengen-Visum als auch der Aufenthaltstitel müssen über den tatsächlichen Aufenthalt im Ausland hinaus gültig sein.
Ausgeschlossen von einer visumfreien Einreise in die Schengenstaaten sind Personen, die folgende Dokumente besitzen:
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
- Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber.
Ob Staatsbürger anderer Nationen ein Visum benötigen, um nach Island zu reisen, kann über diese Seite abgefragt werden:
Internetseite des Isländischen Amtes für Einwanderung