Covid-19 Reiseinformationen

Letzte Aktualisierung: 02.03.2022

Island

Seit 25.02.2022 gelten in Island keine besonderen Bestimmungen für die Einreise. Bitte ziehen Sie für Ihre Reiseplanung in Betracht, dass sich Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und z. B. der Nachweis einer abgeschlossenen Covid-19-Impfung/Auffrischungsimpfung wieder erforderlich werden kann.

Alle wichtigen Informationen zur Einreise nach Island (Änderungen vorbehalten) finden Sie unter diesem Link der isländischen Behörden:
Travel to and within Iceland (covid.is)

Infos des Auswärtigen Amtes zu Island:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/island-node/islandsicherheit/223400

Färöer Inseln

Seit 01.03.2022 gelten für die Färöer Inseln keine besonderen Bestimmungen für die Einreise (für Einwohner aus EU- und Schengenländern). Bitte ziehen Sie für Ihre Reiseplanung in Betracht, dass sich Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und z. B. der Nachweis einer abgeschlossenen Covid-19-Impfung/Auffrischungsimpfung wieder erforderlich werden kann.

Einreisebestimmungen Dänemark

Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen auf die Färöer Inseln finden Sie unter:
https://corona.fo/travel?_l=en

Informationen des Auswärtigen Amtes zu Dänemark:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/daenemark-node/daenemarksicherheit/211724

Grönland

Seit 01.03.2022 gelten für Grönland keine besonderen Bestimmungen für die Einreise (für Einwohner aus EU- und Schengenländern). Bitte ziehen Sie für Ihre Reiseplanung in Betracht, dass sich Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und z. B. der Nachweis einer abgeschlossenen Covid-19-Impfung/Auffrischungsimpfung wieder erforderlich werden kann.

Einreisebestimmungen Dänemark

Regelmäßige Aktualisierung der gültigen Bestimmungen für Grönland auf Visit Greenland (sowie Hinweise auf ggf. regionale Einschränkungen/Sonderregelungen) - Änderungen vorbehalten:

https://corona.nun.gl/en/travel/

Visit Greenland: FAQ about Covid-19

Informationen des Auswärtigen Amtes zu Dänemark:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/daenemark-node/daenemarksicherheit/211724

Allgemein

Sofern Ihr Reiseland eine Einreisesperre verhängt oder im Reiseland z. B. eine mehrtägige Quarantänepflicht bei Einreise besteht, die Ihren Reisetermin betrifft, haben Sie bei einer Pauschalreise, wenn zwischen Buchung und Reisetermin mehr als 4 Wochen liegen und diese Einschränkung bei Buchung noch nicht abzusehen war, ein kostenloses Umbuchungs- oder Stornorecht (EU-Pauschalreiserichtlinie, unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, siehe auch unsere AGB, Ziffer 7.a Satz 2) bzw. sagen wir als Veranstalter die Reise ab:

  • Bei einer Umbuchung (vorbehaltlich aktueller Preise/Verfügbarkeiten) wird Ihre Anzahlung auf den neuen Termin angerechnet.
  • Bei einer Stornierung überweisen wir die geleisteten Zahlungen zurück.

Die Verpflichtung des Reisenden zur Vorlage von PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests sowie Testung an der Grenze oder die ggf. zukünftige Anforderung einer Auffrischungsimpfung werden für den Reisenden als zumutbar gewertet, daher berechtigen solche Einreisebestimmungen kein kostenloses Storno (auch wenn sie erst kurzfristig bekannt werden).

Sofern keine Einreisesperre besteht und auch sonst keine erheblichen Einschränkungen wie z. B. eine mehrtägige Quarantänepflicht im Reiseland bestehen, können die Reisen wie gebucht stattfinden und bei Storno Ihrerseits gelten unsere Reisebedingungen.

Es besteht keine kostenfreie Stornomöglichkeit, sollten Sie nicht mehr reisen wollen, obwohl es möglich ist.

Wir empfehlen für jede Reise die Buchung einer passenden Reiseschutzversicherung inkl. Covid-19-Absicherung, um das persönliche Risiko einer Erkrankung etc. und einer damit verbundenen Reisestornierung abzusichern: ERGO Reiseschutz.

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Deutschland

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(bzw. auch nach telefonischer Vereinbarung)