Informationen über Pass- und Visa-Vorschriften sowie über das Schengen-Abkommen finden Sie auf der Internetseite des Isländischen Amtes für Einwanderung.

Durch den Beitritt Islands zum Schengener Abkommen am 26. März 2001 genügt für Reisen nach Island ohne separates Visum die Zugehörigkeit zu einem Schengener Staat, ein gültiges Schengen-Visum oder ein Aufenthaltstitel wie eine

  • Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
  • Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
  • Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
  • Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
  • Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland

wenn die Reise eine Gesamtdauer von maximal drei Monaten nicht überschreitet.

Sowohl das Schengen-Visum als auch der Aufenthaltstitel müssen über den tatsächlichen Aufenthalt im Ausland hinaus gültig sein.

Ausgeschlossen von einer visumfreien Einreise in die Schengenstaaten sind Personen, die folgende Dokumente besitzen:

  • Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
  • Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber.

Ob Staatsbürger anderer Nationen ein Visum benötigen, um nach Island zu reisen, kann über diese Seite abgefragt werden:
Internetseite des Isländischen Amtes für Einwanderung